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Fachkundeseminar für Entsorgungsfachbetriebe

Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 Nr. 3

Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)) – Seminarkennung: EfbV – G

Zusammen mit dem Kreislaufswirtschaftsgesetz sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz.

Die Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird.

 

Ziel

Die Fachkunde gemäß § 56 Abs. 2 KrWG und die Entsorungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung  zu erlangen.

Zielgruppe

Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
erwerben möchte.

Inhalte

  • Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstig Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der
    gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts mit abfallrechtlichem Bezug, einschließlich der Vorschriften über den Transport besonders überwachungsbedürftiger Abfälle
  • Bezüge zum Gefahrstoffrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung

Seminartermine:

03. – 06.09.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

€ 890,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Behördenvertreter

Chemische Industrie

Vertreter der Entsorgungswirtschaft

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