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Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall

Aktuelle Neuerungen – Seminarkennung: BAA-F

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat mit dem Ziel in Kraft, natürliche Ressourcen zu schonen sowie eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Abfälle zunächst vermieden und verwertet und erst in letzter Instanz beseitigt werden.

Betriebe, die jährlich mehr als 2000 kg überwachungsbedürftige Abfälle produzieren, müssen zudem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen.

Damit derzeit benannte Abfallbeauftragte ihre Anerkennung behalten können, sind diese nach der neuen Abfallbeauftragten-Verordnung verpflichtet, innerhalb eines 24-monatigen Zeitraums (bis Juni 2019) eine behördlich anerkannte Fortbildung zu besuchen

Ziel

Durch die neuen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden
Betriebsbeauftragte für Abfall vor neue Aufgaben und Probleme gestellt.

Die Fortbildung zeigt Lösungswege zur betrieblichen Umsetzung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne von Abfallvermeidung und -verwertung auf.

Zielgruppe

Betriebsbeauftragte für Abfall

Inhalte

  • Neueste Entwicklung im Abfallrecht
  • Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Neue Rechtsverordnungen
  • Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
  • Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201
  • Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen

Seminartermine:

05. – 06.09.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

€ 590,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Chemische Industrie

Vertreter der Entsorgungswirtschaft

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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