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Fortbildung nach § 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und AbfAEV

Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (alle 2 bzw. 3 Jahre erforderlich) – Seminarkennung: EfbV – F

Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle zwei Jahre und gemäß Erlaubnisverordnung alle drei Jahre nachweisen. Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kenntnisse, die behördlich gefordert werden.

Zielgruppe

Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes.

Inhalte

  • Überblick KrWG/Neuerungen
  • Abgrenzung Produkt/Abfall
  • Regelung der Überlassungspflichten
  • Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände
  • Genehmigungsmanagement
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Vollzug der Abfallüberwachung
  • Umgang mit dem Abfallartenkatalog
  • Dokumentationspflichten
  • Anforderungen an den Arbeitsplatz
  • Brand-Explosionsschutz
  • Sicherer Umgang mit biogenen Abfällen

Seminartermine:

05. – 06.09.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

€ 590,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Chemische Industrie

Vertreter der Entsorgungswirtschaft

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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