Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR -ADR 2027-
Ab dem 01.01.2027 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut – Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte
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Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
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ADR / RID / GGVSEB / GGAV / RSEB
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Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
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Änderungen im Kapitel 1.1.3.6 ADR
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Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulung
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Änderungen/Präzisierungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
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Neue UN-Nummern in der Tabelle A
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Neue bzw. erweiterte Verpackungsvorschriften
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Überarbeitete/präzisierte Sondervorschriften
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Kennzeichnung – Präzisierungen
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Dokumentation – Änderungen in den schriftlichen Weisungen
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Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
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Schulung der Fahrzeugbesatzung
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR
Seminartermine:
01.12.2026 in Bedburg /Erft
Seminargebühren:
390,00 € zzgl. MwSt
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG