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Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR -ADR 2027-

Ab dem 01.01.2027 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut – Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.

 

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.

Inhalte

  • Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)

  • ADR / RID / GGVSEB / GGAV / RSEB

  • Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung

  • Änderungen im Kapitel 1.1.3.6 ADR

  • Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulung

  • Änderungen/Präzisierungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen

  • Neue UN-Nummern in der Tabelle A

  • Neue bzw. erweiterte Verpackungsvorschriften

  • Überarbeitete/präzisierte Sondervorschriften

  • Kennzeichnung – Präzisierungen

  • Dokumentation – Änderungen in den schriftlichen Weisungen

  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge

  • Schulung der Fahrzeugbesatzung

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR

Seminartermine:

01.12.2026 in Bedburg /Erft

Seminargebühren:

390,00 € zzgl. MwSt

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG