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ADR Fahrerschulung – Fortbildung

Fahrzeugführer benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige ADR-Card. Für eine Verlängerung ist die rechtzeitige Auffrischungsschulung Pflicht (alle 5 Jahre, man kann allerdings die Schulung 1 Jahr im Vorraus verlängern ohne einen Tag zu verlieren).

Wir frischen Ihre Kenntnisse im sachgemäßen Umgang mit den jeweils aktuell gültigen Vorschriften und die praktische Umsetzung für eine sichere Gefahrgutbeförderung auf, um Bußgelder zu vermeiden.

Im Anschluß an das Seminar findet die IHK-Prüfung statt.

 

Seminartermine:

als Inhouse-Schulung buchbar

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG