Gefahrstoffe oder Gefahrgut – Das gleiche Problem, aber noch lange nicht dieselbe Lösung
Dieses Seminar bildet die wesentlichen Unterschiede ab und zeigt auf, was, wann und wie einzustufen und zu kennzeichnen ist und wie man somit ähnliche Probleme unterschiedlich löst!
Zielgruppe
GHS-Experten und Gefahrgutbeauftragte
Inhalte
Stoffe die im Umgang, also die bei der Nutzung oder auch der Lagerung gefährlich sind, werden in der Regel als Gefahrstoffe bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein solcher Stoff oder ein solches Gemisch eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellt.
Auch im Gefahrgutrecht spielt es keine Rolle, für wen oder was die so klassifizierten Güter eine Gefährdung darstellen. Ebenso führen auch hier Kriterien, wie beispielsweise brennbar, giftig oder ätzend, zu einer Einstufung. Allerdings und das ist ein wesentlicher Unterschied, werden als Gefahrgut Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, die während der Beförderung zu einer Gefährdung führen.
In diesem Sinne kann ein Stoff sowohl Gefahrstoff als auch Gefahrgut (und umgekehrt) sein; dies ist aber nicht zwingend ein Muss! Nicht zuletzt deshalb regeln unterschiedliche Gesetze und Verordnungen den Umgang, die Kennzeichnung und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen.
Seminarzeiten
10:00 bis 12:00 Uhr
Inklusivleistungen
Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung.
Seminartermine:
24.11.2026 – online
Seminargebühren:
145,00 € zzgl. MwSt
Referenten:

GBK GmbH Global Regulatory Compliance
Jörg Roth
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