Abfall als Gefahrgut 2023
Spezialseminar für die Abfallwirtschaft – Seminarkennung: SA
Ab 01.01.2023 tritt eine weitere Änderung des ADR / RID in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2023. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche
Personen der Entsorgungswirtschaft (Abfall-Erzeuger, -Beförderer,
-Entsorgungsanlagen).
Inhalte
- Verkehrsrechtliche Grundlagen von Abfällen gemäß GGVSEB bzw. ADR (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
 - Neuerungen ADR 2023 in Bezug auf Abfälle
 - Vereinfachte Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR 2023
 - Sondervorschriften beim Transport von Abfällen gemäß ADR 2023
 - Sondervorschriften für Elektroaltgeräte
 - Transport von Leuchtmitteln (Freistellungen)
 - Erleichterungen für bestimmte Altverpackungen, leer und ungereinigt (SV 663)
 - Eintragungen im Beförderungspapier bei Abfällen
 - Zweifache Verwendungsmöglichkeiten von IBCs / Kisten
 - Umgang mit Abfall-Druckgaspackungen und -Gaspatronen / Sondervorschrift 327
 - Umgang mit Akkumulatoren gemäß der P 801 i. V. m. RSEB 4-6.2
 - Übergangsfristen und Vereinbarungen
 
			Seminartermine:
als Inhouse-Schulung buchbar
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG