Abfall als Gefahrgut 2021
Spezialseminar für die Abfallwirtschaft – Seminarkennung: SA
Ab 01.01.2021 tritt eine weitere Änderung des ADR / RID in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2021. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche
Personen der Entsorgungswirtschaft (Abfall-Erzeuger, -Beförderer,
-Entsorgungsanlagen).
Inhalte
- Verkehrsrechtliche Grundlagen von Abfällen gemäß GGVSEB bzw. ADR (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
- Neuerungen ADR 2021 in Bezug auf Abfälle
- Vereinfachte Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR 2021
- Sondervorschriften beim Transport von Abfällen gemäß ADR 2021
- Sondervorschrift 636 (Lithiumbatterien und Elektroaltgeräte)
- Neue Sondervorschriften für Elektroaltgeräte
- Transport von Leuchtmitteln
- Erleichterungen für bestimmte Altverpackungen, leer und ungereinigt (SV 663)
- Neue Wortlaute im Beförderungspapier bei Abfällen
- Neuerungen zweifacher Verwendungsmöglichkeiten von IBCs / Kisten
- Neuerungen der Sondervorschrift 327 (Abfall-Gaspatronen)
- Änderungen der P 801
- Übergangsfristen und Vereinbarungen
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3

Seminartermin:
Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung möglich.
Seminargebühren:
€ 300,00 zzgl. MwSt.
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG