Neues ADR 2023 Fortbildung gemäß Kap. 1.3 ADR
Neuerungen ab dem 01.01.2023
Am 01.01.2023 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB
und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte
- Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
(aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen) - ADR/RID-Neuerungen 2023
- Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
- Änderungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
- Änderungen der Klassifizierung von Abfällen
- Inhalte der Ausnahme 18 GGAV nun im ADR
- Überarbeitete Sondervorschrift 650
- Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
- Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung
- Neue Angaben im Beförderungspapier
- Neue Übergangsfristen
- Übergangsfrist für „Maschinen / Geräte“ (ehemals 1.1.3.1 b) ADR) läuft ab (31.12.2022)
- Änderungen / Erweiterungen Multilateraler Vereinbarungen
- Neuerungen zum Transport von Lithium-Batterien
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR

Seminartermin:
23.05.2023 in Bedburg/Erft
19.09.2023 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 350,00 zzgl. MWSt
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG