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Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR -ADR 2025-

Ab dem 01.01.2025 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut – Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.

 

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.

Inhalte

  • Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
  • (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
  • ADR / RID / GGVSEB / GGAV / RSEB
  • Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
  • Änderungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
  • Änderungen der Klassifizierung von Abfällen und besondere Verpackungsvorschriften (Kap. 4.1)
  • Neue Ausnahme 20 GGAV
  • Überarbeitete Sondervorschrift 650 (NN 1263/3082)
  • Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
  • Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung BK1/BK2/VC1/VC2
  • Neue Angaben im Beförderungspapier (Besonders bei gefährlichen Abfällen)
  • Neue Übergangsfristen
  • Änderungen / Erweiterungen Multilateraler Vereinbarungen
  • Neuerungen zum Transport von Lithium-Batterien (2 Neue UN-Nr)

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR

Seminartermine:

04.12.2024 in Bedburg / Erft

22.05.2025 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

390,00 € zzgl. MwSt in Bedburg / Erft

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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