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Neues ADR 2023 Fortbildung gemäß Kap. 1.3 ADR

Neuerungen ab dem 01.01.2023                                      

Am 01.01.2023 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.

 

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB

und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.

Inhalte

  • Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
    (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
  • ADR/RID-Neuerungen 2023
  • Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
  • Änderungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
  • Änderungen der Klassifizierung von Abfällen
  • Inhalte der Ausnahme 18 GGAV nun im ADR
  • Überarbeitete Sondervorschrift 650
  • Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
  • Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung
  • Neue Angaben im Beförderungspapier
  • Neue Übergangsfristen
  • Übergangsfrist für „Maschinen / Geräte“ (ehemals 1.1.3.1 b) ADR) läuft ab (31.12.2022)
  • Änderungen / Erweiterungen Multilateraler Vereinbarungen
  • Neuerungen zum Transport von Lithium-Batterien

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR

Seminartermin:

23.05.2023 in Bedburg/Erft

19.09.2023 in Bedburg/Erft

Seminargebühren:

€ 350,00 zzgl. MWSt

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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