Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR -ADR 2025-
Ab dem 01.01.2025 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut – Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte
- Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
- (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
- ADR / RID / GGVSEB / GGAV / RSEB
- Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
- Änderungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
- Änderungen der Klassifizierung von Abfällen und besondere Verpackungsvorschriften (Kap. 4.1)
- Neue Ausnahme 20 GGAV
- Überarbeitete Sondervorschrift 650 (NN 1263/3082)
- Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
- Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung BK1/BK2/VC1/VC2
- Neue Angaben im Beförderungspapier (Besonders bei gefährlichen Abfällen)
- Neue Übergangsfristen
- Änderungen / Erweiterungen Multilateraler Vereinbarungen
- Neuerungen zum Transport von Lithium-Batterien (2 Neue UN-Nr)
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR
Seminartermine:
04.12.2024 in Bedburg / Erft
22.05.2025 in Bedburg / Erft
Seminargebühren:
390,00 € zzgl. MwSt in Bedburg / Erft
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG