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Der Betriebsbeauftragte für Abfall

Grundkurs zum Erwerb der Sach- und Fachkunde im Sinne des § 59 KrWG – Seminarkennung: BAA – G

Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall anordnen.

Ziel

Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen
muss, um seine Aufgaben im Sinne eines erfolgreichen Entsorgungsmanagements zu erfüllen.

Zielgruppe

Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz, Abfallsammlung, -lagerung und -entsorgung.

Inhalte

  • Wichtigste gesetzliche Regelung für die Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • Neue Rechtsverordnungen
  • Nachweisführung über entsorgte Abfälle
  • Verpackung von Abfällen
  • Lagerung und Bereitstellung von Abfällen
  • Klassifizierung von Abfällen gemäß Abfallrecht bzw. Gefahrgutrecht
  • Gefahrstoffverordnung
  • Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers gemäß GGVSEB
  • Durchführung von Sammlungen von Sonderabfall aus Gewerbe und Industrie
  • Aufgaben und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für Abfall

Seminartermine:

03. – 06.09.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

€ 890,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Behördenvertreter

Chemische Industrie

Vertreter der Entsorgungswirtschaft

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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