Fachkundeseminar für Entsorgungsfachbetriebe
Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 Nr. 3
Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)) – Seminarkennung: EfbV – G
Zusammen mit dem Kreislaufswirtschaftsgesetz sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz.
Die Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird.
Ziel
Die Fachkunde gemäß § 56 Abs. 2 KrWG und die Entsorungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung zu erlangen.
Zielgruppe
Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
erwerben möchte.
Inhalte
- Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstig Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der
gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen - Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung
- Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts mit abfallrechtlichem Bezug, einschließlich der Vorschriften über den Transport besonders überwachungsbedürftiger Abfälle
- Bezüge zum Gefahrstoffrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
Seminartermine:
28. – 31.01.2025 in Bedburg / Erft
Seminargebühren:
€ 890,00 zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG
Behördenvertreter
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft