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Fachkundeseminar gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (gemäß AbfAEV) – Seminarkennung: TgV – G

Zusammen mit dem Kreislaufswirtschaftsgesetz sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Anzeige- und Erlaubnisverordnung  (AbfAEV). Ab 01.01.1999 dürfen gefährliche Abfälle zur Verwertung nur mit einer Erlaubnisverordnung eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Die Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird.

 

Ziel

Die Fachkunde gemäß AbfAEV zu erlangen.

Zielgruppe

Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen der Erlaubnisverordnung unterliegen.

Inhalte

  • Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung

Seminartermine:

03. – 05.09.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

€ 750,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Behördenvertreter

Chemische Industrie

Vertreter der Entsorgungswirtschaft

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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