Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR -ADR 2025-
Ab dem 01.01.2025 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet die Gefahrgut – Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG dieses Seminar.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte
- Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
 - (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
 - ADR / RID / GGVSEB / GGAV / RSEB
 - Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
 - Änderungen der Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
 - Änderungen der Klassifizierung von Abfällen und besondere Verpackungsvorschriften (Kap. 4.1)
 - Neue Ausnahme 20 GGAV
 - Überarbeitete Sondervorschrift 650 (NN 1263/3082)
 - Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
 - Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung BK1/BK2/VC1/VC2
 - Neue Angaben im Beförderungspapier (Besonders bei gefährlichen Abfällen)
 - Neue Übergangsfristen
 - Änderungen / Erweiterungen Multilateraler Vereinbarungen
 - Neuerungen zum Transport von Lithium-Batterien (2 Neue UN-Nr)
 
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR
			Seminartermine:
10.12.2025 in Bedburg /Erft
25.06.2026 in Bedburg /Erft
Seminargebühren:
390,00 € zzgl. MwSt in Bedburg / Erft
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG