Fortbildung nach § 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und AbfAEV
Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (alle 2 bzw. 3 Jahre erforderlich) – Seminarkennung: EfbV – F
Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle zwei Jahre und gemäß Erlaubnisverordnung alle drei Jahre nachweisen. Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kenntnisse, die behördlich gefordert werden.
Zielgruppe
Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes.
Inhalte
- Überblick KrWG/Neuerungen
- Abgrenzung Produkt/Abfall
- Regelung der Überlassungspflichten
- Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände
- Genehmigungsmanagement
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Vollzug der Abfallüberwachung
- Umgang mit dem Abfallartenkatalog
- Dokumentationspflichten
- Anforderungen an den Arbeitsplatz
- Brand-Explosionsschutz
- Sicherer Umgang mit biogenen Abfällen
Seminartermine:
30. – 31.01.2025 in Bedburg / Erft
Seminargebühren:
€ 590,00 zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft