Gefahrgutseminar für Beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR
Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: BPG
Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.
Ziel
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall“ üben können.
Zielgruppe
Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die
einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.
Inhalte
- Handhabung der ADR/RID (ADR 2023)
- Ausblick auf ADR 2025
- Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
- Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
- Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
- Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
- Gegenüberstellung ADR – Abfallgesetz
- Bezettelung der Versandstücke
- Zusammenpack-, Zusammenladeverbote
- Richtlinien zum Unfallmerkblatt
- Beförderungspapier
- Beförderungserlaubnis
- Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
- Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR.
Seminartermine:
08. – 09.04.2025 in Bedburg / Erft
Seminargebühren:
580,00 € zzgl. 19% MwSt | 2025
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG