02272-4818 info@giefer.de

Gefahrgutseminar für Beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR

Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: BPG

Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die  Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre  beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.

 

Ziel

Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall“ üben können.

Zielgruppe

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die
einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.

Inhalte

  • Handhabung der ADR/RID (Neues ADR 2021)
  • Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
  • Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
  • Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
  • Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
  • Gegenüberstellung ADR – Abfallgesetz
  • Bezettelung der Versandstücke
  • Zusammenpack-, Zusammenladeverbote
  • Richtlinien zum Unfallmerkblatt
  • Beförderungspapier
  • Beförderungserlaubnis
  • Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
  • Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR.

Seminartermin:

18.-19.04.2023 in Bedburg/Erft noch 7 Plätze frei

Seminargebühren:

€ 510,00 zzgl. MWSt 

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Ihre Anmeldung zum Seminar:

Hinweis: Felder, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder

14 + 1 =