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Gefahrgutseminar für Beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR

Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: BPG

Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die  Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre  beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.

 

Ziel

Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall“ üben können.

Zielgruppe

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die
einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.

Inhalte

  • Handhabung der ADR/RID (Neues ADR 2023)
  • Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
  • Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
  • Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
  • Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
  • Gegenüberstellung ADR – Abfallgesetz
  • Bezettelung der Versandstücke
  • Zusammenpack-, Zusammenladeverbote
  • Richtlinien zum Unfallmerkblatt
  • Beförderungspapier
  • Beförderungserlaubnis
  • Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
  • Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR.

Seminartermine:

18. – 19.06.2024 in Bedburg / Erft  ausgebucht

04. – 05.11.2024 in Bedburg / Erft

Seminargebühren:

550,00 € zzgl. 19% MwSt in Bedburg / Erft

590,00 € zzgl. 19% MwSt in Ingelheim am Rhein

Referenten:

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Ihre Anmeldung zum Seminar:

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