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Grundlagen Abfallrecht

Jedes Unternehmen, bei denen Abfälle anfallen, ist im Abfallbereich als Abfallerzeuger tätig und hat dementsprechend eine Vielzahl von abfallrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten werden vielfach von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die wenig oder keine Kenntnisse in diesem Bereich erworben haben.

Ziel

Dieser Kurs soll die erforderlichen Kenntnisse im Abfallbereich vermitteln, die Struktur und Systematik des Kreislaufwirtschaftsrechts erläutern, einen Überblick über die wesentlichen Regelungsbereiche geben und bedeutende Vorschriften ausführlicher zu erklären. Des Weiteren sollen die Teilnehmenden die Fähigkeit erwerben, selbständig mit Rechtstexten umzugehen und wichtige Vorschriften herauszulesen.

Anhand von Praxisbeispielen wird das Wissen vermittelt.

 

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abfall erzeugenden Betrieben, die zukünftig im Abfallmanagement tätig werden sollen, u.a. aus dem Einkauf und dem Lager sowie Gefahrgutverantwortliche, Umweltschutzverantwortliche, Sicherheitsfachkräfte, Lagerleiter, Betriebsräte, Unternehmensleitung / Führungskräfte. Selbstverständlich dient dieser Kurs auch für Neueinsteiger in Entsorgungs- und/oder Beförderungsunternehmen.

 

Inhalte

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Untergesetzliches Regelwerk, u.a.
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung
  • Nachweisverordnung
  • Entsorgungsfachbetriebsverordnung
  • Sorgfaltspflichten des Abfallerzeugers
  • Verantwortlichkeiten

Seminartermin:

19.03.2025 in Ingelheim am Rhein

01.04.2025 in Befburg / Erft

Seminargebühren:

€ 590,00 zzgl. 19% MwSt.

Referenten:

Torsten Karbenk | Abfall- und Gefahrgutberatung Karbenk