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Modul 1: Einstufung und Kennzeichnung nach EU-Gefahrstoffrecht 

Der modulare Aufbau dieser Seminarreihe ermöglicht es Ihnen, Schwerpunkte zu setzen. Modul 1 beschäftigt sich ausschließlich mit der Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung und legt damit die Basis für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes.

Sollte Ihnen dieser Themenbereich ausreichend bekannt sein, können Sie aber auch direkt in das Modul 2 „Fach-/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Anhang II der REACH-VO und §5 GefStoffV (Grundseminar)“ einsteigen.
Für alle Beteiligten, die keine Sicherheitsdatenblätter erstellen, aber den Themenbereich „CLP-Vorordnung“ für Ihre tägliche Arbeit benötigen, bietet der modulare Aufbau des Seminars, die Möglichkeit nur das Modul 1 zu buchen.
Wir empfehlen Ihnen die beiden Module als Einheit anzusehen und sich für beide Themen anzumelden. Aus diesem Grund haben wir die Termine aufeinanderfolgend geplant.

Modul 2 finden Sie hier.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Produktsicherheit

Inhalte

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über Aufbau und Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen auch unter Berücksichtigung der neuen Gefahrenkategorien.
Anhand einiger ausgesuchter Gefahrenkategorien werden die Unterschiede zwischen dem UN-GHS und dem EU-GHS (CLP-Verordnung) sowie die Gemeinsamkeiten zwischen Transportrecht und EU-GHS dargestellt.

Seminarzeiten

9:00 bis ca. 17:00 Uhr

Inklusivleistungen

Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.

Seminartermine:

12.02.2025 in Ingelheim am Rhein

Seminargebühren:

550,00 € zzgl. 19% MwSt

Referenten:

GBK GmbH Global Regulatory Compliance

Dr. Achim Schneider