Sachkunde Airbags und Gurtstraffer, Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Der Umgang mit Airbagmodulen und Gurtstraffern wird gemäß dem Sprengstoffgesetz geregelt. Personen, die Airbagmodule und Gurtstraffer der Kategorie P1 aufbewahren, verwenden (Ein- und Ausbau), erwerben, verkaufen, überlassen oder auslösen, benötigen gemäß § 4 (2) der .1 SprengV eine eingeschränkte Fachkunde.
Es gibt weitere gesetzliche Regelungen, die für Airbagmodule und Gurtstraffer relevant sind, wie ADR, CLP und KrWG.
Zielgruppe
Automobil- und Zuliefererindustrie, Logistikdienstleistungen, Speditionen, KFZ- Werkstätte, KFZ Ersatzteile.
Inhalte
- Übersicht, Aufbau und Funktion der Airbagmodule und Gurtstraffer
- Sichere Handhabung
- Mögliche Gefahren und Risiken durch Airbagmodule und Gurtstraffer
- Sprengstoffrechtliche Anforderungen
- Anzeigepflicht vor der Aufnahme erster Tätigkeit (gem. § 14 SprengG.)
- Verantwortliche Personen gem. § 19 SprengG
- Klassifizierung und Kennzeichnung gemäß Sprengstoffrecht
- Aufbewahren (Lagerung mit und ohne Genehmigung (kleine Mengen)
- Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß Gefahrgutvorschriften
- Klassifizierung und Kennzeichnung gemäß CLP-Vorschriften
- Erforderliche Dokumente (CE-Dokuments, BAM-Lagergruppenzuordnung, 6c-
Testberichte, BAM-Klassifizierung, Sicherheitsdatenblätter) - Einbau, Ausbau
- Entsorgung wie Airbags/Gurtstraffer sicher und umweltgerecht entsorgt werden können.

Seminartermine:
04.12.2025 in Ingelheim am Rhein
Seminargebühren:
419,00 € zzgl. 19% MwSt
Referenten:
GBK GmbH Global Regulatory Compliance