TRGS 520 – Grundkurs
Fachkraft für die Schadstoffsammlung – Sachkundelehrgang gemäß neuer TRGS 520 (Grundkurs) – Seminarkennung: TRGS – G (Neu ab 09.09.2024)
Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ wurde am 09.09.2024 im Gemeinsamen MinisterialblaM (Ausgabe Nr. 34/2024) veröffentlicht.
Die TRGS 520 enthält besondere Schutzmaßnahmen und Anforderungen für den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushaltungen, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, die dort in begrenzten Mengen anfallen.
Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal dieser Sammelstellen festgelegt. Danach darf eine Sammelstelle nur betrieben werden, wenn jederzeit ausreichendes und für diese Aufgaben qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Eine Sammelstelle muss während des Betriebes mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, wovon mindestens eine den Anforderungen an eine Fachkraft nach TRGS 520 entsprechen muss.
Inhalte
Rechtsvorschriften (z.B. rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit, Gefahrstoff-V) TRGS, Genehmigungsrechtliche Grundlagen, GGBefG/ADR/GGAV Ausnahme 2.0
Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
Erfolgskontrolle
Dauer
4 Tage a- 8 UE plus Prüfung

Seminartermine:
18. – 21.03.2025 in Bedburg / Erft
Seminargebühren:
850,00 € zzgl. 19% MwSt
Referenten:
Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG