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Schulung zum Umgang mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Hintergrund ist die Verordnung (EU) 2020/1149. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz.

 

Was sind Diisocyanate?

Chemikalien zur Herstellung von Polyurethanen (z. B. TDI, MDI). Vorkommen in Schäumen (Bauschaum), Lacken, Klebstoffen, Dichtmassen.

Die Verordnung gilt für gewerbliche Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent. Ob Sie von der Regelung betroffen sind, lässt sich schnell mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen.

Es zeigt in Abschnitt 2, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind. Die meisten Bauschäume sind davon betroffen. Sollten Sie es mit Diisocyanaten als Industriechemikalien zu tun haben, sind Sie auf jeden Fall betroffen.

Inhalte

Die Schulung ist in drei Level, je nach möglicher Exposition, gestaffelt und beinhaltet unter anderem folgende Themen:

    • Chemische und physikalische Eigenschaften der Diisocyanate
    • Gesundheitsgefahren
    • Schutzmaßnahmen der tätigen Personen, insbesondere PSA
    • Verhalten bei Havarie
    • Entsorgung

    Zeitaufwand für Level II, das Tätigkeiten mit Industriechemikalien inkludiert:

    Ca. 90 Minuten Onlineschulung

    Seminartermine:

    online / als Inhouse-Schulung buchbar

    Seminargebühren:

    300,00 € zzgl. MwSt

    Referenten:

    Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG | Bedburg